Häufige Fragen


Wann ist ein Besuch beim zahnärztlichen Notdienst erforderlich?

Folgende zahnmedizinischen Vorkommnisse begründen eine Notfallbehandlung am Wochenende oder an Feiertagen:

  • Unfallverletzungen
    Lesen Sie dazu auch unsere Tipps "Erste Hilfe"
  • Nachblutungen
  • Fieberhafte, eitrige Entzündungen
  • Starke Zahnschmerzen

Alle anderen Beschwerden kann Ihr Hauszahnarzt in der kommenden Woche behandeln.

Quelle: Stellungnahme der DGZMK 8/95 V 2.0, Stand 11/94


Ja, es ist dringend erforderlich, dass Sie in der eingeteilten Praxis vorher anrufen und eine Zeit vereinbaren.
Außerdem besuchen Sie bitte die Notdienstpraxis, die Ihrem Wohnort am nächsten gelegen ist. 


Was muss ich zur Notfall-Behandlung mitbringen?

Bitte bringen Sie zu Ihrer Behandlung Folgendes mit:

  • Krankenversichertenkarte (ggf. EU-Versicherungskarte)
  • Sollte Ihr Wohnsitz nicht in Deutschland sein und Sie sind nicht in Deutschland versichert, wird eine Bezahlung (bar, gegebenenfalls mit EC Karte oder mit gängigen Kreditkarten) vor Ort notwendig sein
  • Patienten ohne Krankenversicherung müssen die Behandlung ebenfalls vor Ort bezahlen

Notdienste bestehen darauf, dass die Versicherungskarte binnen kürzester Zeit vorgelegt wird.
Bitte denken Sie unbedingt an Ihre Versicherungskarte.

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